Im Februar 2022 entsorgt ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin seinen/ihren Müll in meinem Küchenschrank. Foto: Heinz-Peter Tjaden

„Sie sind in Portugal.“ Mit diesen Worten hat vor einem Jahr Robert B. von der Immobilienfirma RB Living/IMO 2013 versucht, meine Beschwerden über nächtlichen Lärm, Fast-Schlägereien, Diebstähle, Einbrüche in mein Zimmer und Schmutz im Haus abzuwimmeln. Damals war ich seit einem Jahr Mitglied einer siebenköpfigen Wohngemeinschaft auf Madeira. Seit Oktober sind wir noch zu dritt.

„‚Sie sind in Portugal“, denkt Robert B. wohl immer noch, denn am 10. Oktober 2022 hat er mich schriftlich zum Auszug aus meinem Zimmer am 1. Februar 2023 aufgefordert. Diese Forderung steht aber nicht im Einklang mit dem portugiesischen Mietrecht. Erst einmal sollte man wissen, dass sogar auf sechs Monate befristete Mietverträge ein Jahr gelten. Widerspricht keine der beiden Seiten, verlängert sich der Vertrag um drei Jahre. Das ist bei mir der Fall.

Bei einer zufälligen Begegnung am gestrigen Nachmittag hat Robert B. erneut auf seinem Standpunkt bestanden, ich auch. Wenige Stunden später habe ich ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Das kann ich nur jedem empfehlen, der es mit Leuten wie Robert B. und mit Firmen wie RB Living/IMO 2013 zu tun bekommt. Je schneller solch ein Protokoll geschrieben wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Gericht überzeugen lässt. Auch in Portugal.

Mein Gedächtnisprotokoll vom 2. Januar 2023

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