Bekommt Portugal dafür einen Negativvermerk im jährlichen Rechtsstaatlichkeitszyklus der Europäischen Kommission? In einem Schreiben der Generaldirektion Justiz und Verbraucher an mich bedauert Referatsleiter Florian Geyer, dass die Kommission nichts dagegen tun kann, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich nicht mit meiner Klage gegen die Staatsanwaltschaft Funchal befassen will. Ich müsse erst alle Rechtsmittel auf Madeira ausschöpfen, meint das Gericht.

Diese Möglichkeit hätte ich aber gar nicht, denn die Justiz von Madeira verschläft bis heute einen Strafprozess nach einem Messerangriff und kümmert sich auch nicht um die üblen Methoden der Immobilienfirma RB Living, die von Telefonterror bis Unterschlagung reichen und mich obdachlos gemacht haben.

Trotzdem vielen Dank an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die meine Nachricht an die zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission weitergeleitet hat.

Die Antwort von Florian Geyer hier ausdrucken

Im Netz unter www.obdachlos.info

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